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100 % Grünstrom für Rechenzentren: Was das Gesetz verlangt

Deutschland verpflichtet seine Rechenzentren per Gesetz auf Strom aus erneuerbaren Energien. Was heute gilt, was sich gerade ändert und warum die Nachfrage nach Grünstrom so oder so steigt.

Analyse, 19. Oktober 2026, 5 Minuten Lesezeit

Was heute gilt

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Betreiber von Rechenzentren in Deutschland ihren Stromverbrauch bilanziell zur Hälfte aus erneuerbaren Energien decken. So steht es in § 11 Absatz 5 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Nach geltendem Recht steigt die Quote am 1. Januar 2027 auf 100 Prozent.

Dazu kommen Vorgaben zur Effizienz. Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, müssen einen PUE-Wert von höchstens 1,2 erreichen und einen Teil ihrer Abwärme nutzbar machen: zunächst 10 Prozent, für Anlagen ab Mitte 2028 dann 20 Prozent.

Was sich gerade ändert

Am 24. Juni 2026 hat das Bundeskabinett eine Novelle des Gesetzes beschlossen. Sie soll die Frist für die vollständige Grünstromversorgung um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verschieben; bis dahin bliebe es bei 50 Prozent. Auch die Effizienzvorgaben für bestehende Rechenzentren sollen gelockert werden.

Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten, am 5. Oktober folgte die Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Bis zur Verkündung gilt die bisherige Rechtslage mit der Frist 2027.

Für Anleger zählt die Richtung mehr als das Datum: Die Pflicht zu 100 Prozent Grünstrom bleibt auch im Entwurf bestehen. Offen ist nur, ob sie 2027 oder 2030 voll greift.

Warum die Nachfrage trotzdem steigt

Gleichzeitig will die Bundesregierung den Rechenzentrumsstandort Deutschland deutlich ausbauen. Laut ihrer Rechenzentrumsstrategie vom März 2026 soll sich die Kapazität bis 2030 mindestens verdoppeln. Die Anschlussleistung von KI-Rechenzentren soll sich gegenüber 2025 sogar mindestens vervierfachen, von rund 500 Megawatt auf rund 2 Gigawatt. Insgesamt lag die IT-Anschlussleistung der Rechenzentren in Deutschland 2025 bei 2.980 Megawatt.

Mehr Rechenzentren, die ihren Strom vollständig grün decken müssen: Daraus entsteht ein Bedarf an erneuerbarem Strom, der mit jedem neuen Standort wächst. Auf europäischer Ebene kommt Transparenz hinzu. Nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie müssen alle Rechenzentren ab 500 Kilowatt IT-Leistung jährlich ihren Energieverbrauch und ihren Anteil erneuerbarer Energien veröffentlichen.

Zertifikat oder Liefervertrag

Die Pflicht gilt bilanziell. Der Strom muss also nicht in jeder Stunde physisch aus Sonne und Wind stammen. Betreiber können sie mit Herkunftsnachweisen erfüllen oder über langfristige Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs).

Herkunftsnachweise sind schnell gekauft, sichern aber weder einen Preis noch eine Versorgung. Ein PPA mit einem konkreten Solar- oder Windpark tut beides, oft über zehn Jahre und mehr. Für Betreiber, deren Kosten stark vom Strom abhängen, ist das ein echter Planungsvorteil. Auch die Rechenzentrumsstrategie nennt langfristige PPA-Modelle als Thema für den Dialog zwischen Rechenzentrums- und Energiewirtschaft.

Was das für Trustvolt bedeutet

Trustvolt entwickelt Solar- und Windparks mit Großspeichern und verkauft den Strom über langfristige Verträge an Rechenzentren. Die gesetzliche Pflicht schafft für dieses Modell eine verlässliche Nachfrage, ob sie nun 2027 oder 2030 voll greift.

Quellen

  1. § 11 Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
  2. Deutscher Bundestag: Erste Lesung zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, 24.09.2026
  3. Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4910, 19.03.2026
  4. CMS: EnEfG-Novelle bringt Entlastung für Rechenzentren, 01.07.2026
  5. Energie und Recht: 100 % Ökostrom für Rechenzentren, 2027 oder 2030?, 04.08.2026
  6. Richtlinie (EU) 2023/1791, Art. 12

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